Mietregeln für das Schützenhaus

Die Person, die das Schützenhaus mietet muss Mitglied im SV oder FSiE sein.

-muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei der Terminvergabe sind Wettkampftermine mit höchster Priorität zu berücksichtigen.

An Terminen bei denen die Wirtschaft durch den Verein in Betrieb ist, kann das Schützenhaus nicht gemietet werden.

Man kann das Schützenhaus für: Kinder.- Geburtstage, Klassentreffen, Taufen, Konfirmationen, Polterabende, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit, Jubiläum usw. mieten.

Einzelpersonen und Vereine können das Schützenhaus kostenlos nutzen. Dabei müssen die Getränke über den Schützenverein bezogen werden, es wird ein Thekendienst vom Schützenverein gestellt. (Öffnungszeiten nach Bedarf und vorheriger Vereinbarung)

Wenn der Verein die Getränke mitbringt, mietet er zum gültigen Mietpreis.

Wenn die Einzelpersonen die Getränke mitbringt, mietet Sie zum gültigen Mietpreis.

Der Mieter hat für die Reinigung des Schützenhauses zu sorgen. Wenn die Getränke nicht über den Schützenverein bezogen werden muss das Schützenhaus vom Mieter geputzt werden. Oder der Mieter muss die Reinigungskraft des Vereins direkt bezahlen. Der Betrag wird mit der Reinigungskraft direkt vereinbart.

Es muss eine Kaution von € 50,- hinterlegt werden.

Nach der Veranstaltung muss eine Abnahme durch ein Vorstandsmitglied erfolgen.

Das Schützenhaus und der Hof müssen so verlassen werden wie es vorgefunden wurde.

Für entstandene Schäden muss der Mieter sofort aufkommen.

Wandergruppen, nicht Mitglieder oder Ortsfremde können das Schützenhaus grundsätzlich nicht mieten. Bei dergleichen Anfragen muss der Vorstand im Einzelfall entscheiden.

Am Sonntagmorgen muss bis 9.30 Uhr aufgeräumt und geputzt sein.

Bei kompletten Service, Bedienung der Gäste, Spülen, Reinigung, Dekoration werden. Eine Spende des Gastgebers wird nach der Veranstaltung erwartet. Grundsätzlich geben wir keinen Betrag an. Pro Helfer und Stunde sollten es jedoch 5 Euro betragen.

Der Mietpreis beträgt inklusive Strom, Wasser und Heizung.

Für den Grill, mit Toilette ohne Küche: € 30.-

Für den Grill, mit Toilette und Küche: € 50.-

Für den Grill inkl. Hof: € 20.-

Für den Gastraum mit Toilette und Küche: € 80.-

Für den LG Schießstand mit Toilette und Küche: € 100.-

Für den KK Stand mit Toilette und Küche: € 50.-

Für das Gesamte Gelände mit allen Gebäuden zusammen: € 200.-

Holz für den Grill zum normalen Grillen: € 10.-

Holz für den Grill zum Lagerfeuer am Abend: € 30.-

Musikanlage: € 50.-

Zelt (Kaution 100€) € 100,-

Alufolie zum Grillen: € 5.-

Bierzeltgarnitur: € 2,50.-

Hockerkocher mit Gusspfanne: € 30.-

Fahrbare Theke (außerhalb des SV Geländes 50€ (Kaution 100€)) € 30.-

Endreinigung: € 30.-

Mitglieder erhalten einen Rabatt.

Die Getränke können zu den Konditionen des Schützenverein beim Getränkehandel Rumpf in Ehringshausen Tel.: 06443 – 1560 über den Verein bezogen werden. Die Rechnung muss vom Mieter beglichen werden.

Bei zusätzlichen Öffnungszeiten werden die Getränkepreise um 0,30€ angehoben.

Tische im Schützenhaus

5 neue 70×120 und 5 alte 70×120 einen Runden d 1,00 / 5 Stück 70×200 ein Tisch 80×120 und 57 Stühle aus Schönbach